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   VG Hannover, 01.11.2010 - 6 B 4737/10   

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https://dejure.org/2010,31812
VG Hannover, 01.11.2010 - 6 B 4737/10 (https://dejure.org/2010,31812)
VG Hannover, Entscheidung vom 01.11.2010 - 6 B 4737/10 (https://dejure.org/2010,31812)
VG Hannover, Entscheidung vom 01. November 2010 - 6 B 4737/10 (https://dejure.org/2010,31812)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rechtmäßigkeit der Exmatrikulation eines Studierenden nach Aufhebung einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Zulassung zum Studium

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs 2 HSchulVergabeV ND 2000; § 19 Abs 6 HSchulG ND; § 19 Abs 1 S 2 HSchulG ND
    Exmatrikulation; Zulassungsbeschränkung; vorläufiger Studienplatz; Studienplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Hannover, 09.09.2010 - 6 A 1524/10

    ELPIS I; Europäische Rechtspraxis; Studiengang; Hochschulprüfung;

    Auszug aus VG Hannover, 01.11.2010 - 6 B 4737/10
    Die Teilnahme an Hochschulprüfungen ist mit dem Status des Prüflings als Studierender des abzuschließenden Studiengangs an der prüfenden Hochschule verknüpft und setzt daher im Regelfall den Fortbestand einer Einschreibung voraus (Urteil der Kammer vom 09.09.2010 - 6 A 1524/10 - juris).
  • VG Hannover, 31.10.2011 - 6 B 4475/11

    Exmatrikulation; Widerruf; Zulassungsbeschränkung; vorläufige Immatrikulation;

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt auch von der früheren Verfahrenspraxis der Antragsgegnerin, soweit diese auf stattgebende einstweilige Anordnungen des Verwaltungsgerichts endgültige, inhaltlich uneingeschränkte Immatrikulationen vorgenommen hatte (vgl. Beschluss der Kammer vom 01.10.2010 - 6 B 4737/10 - JURIS Langtext).

    Die Kammer hat in ihrem vorstehend zitierten Beschluss vom 1. Oktober 2010 - 6 B 4737/10 - zu den Ermessenserwägungen, die zur Beendigung einer Einschreibung bei einem, erfolglos gebliebenen, auf vorläufige außerkapazitäre Zulassung gerichteten Eilverfahren nach § 123 VwGO anzustellen sind, folgendes ausgeführt:.

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